
Arztkosten berechnen zahlt sich aus
Arztkosten: Wieviel kostet Ihr Arzt
Wie können Arztkosten berechnet werden? Wie werden sie eventuell vergütet? Wir selbst haben die Verantwortung, ein vitales Leben zu führen. Doch das ist nicht alles: Auch der Staat verpflichtet sich, gesetzlich eine flächendeckende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und damit die Gesundheit der Bürger zu sichern. Denn Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Die Gesundheitsversorgung durch die Republik Österreich […]Achten Sie auf die Vorsilbe Ihres Arztes. Ist er Privat-, Wahl- oder Kassenarzt? Der Blick ins Glossar zeigt, inwiefern sich der ärztliche Kassenvertrag auf Ihr Geldbörserl auswirkt und wie Sie mögliche Arztkosten vergütet bekommen.
Wie können Arztkosten berechnet werden? Wie werden sie eventuell vergütet? Wir selbst haben die Verantwortung, ein vitales Leben zu führen. Doch das ist nicht alles: Auch der Staat verpflichtet sich, gesetzlich eine flächendeckende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und damit die Gesundheit der Bürger zu sichern. Denn Gesundheit ist unser wertvollstes Gut.
Die Gesundheitsversorgung durch die Republik Österreich basiert auf drei Prinzipien: Solidarität, Pflichtversicherung und Selbstverwaltung. Das Prinzip der Solidarität besagt, dass unabhängig von der Höhe der Beitragszahlung alle Versicherten den gleichen Zugang zu den medizinischen Leistungen haben. Das zweite Prinzip, jenes der Pflichtversicherung, verankert die Gesundheitsversorgung durch den Staat im Gesetz. Es umfasst die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Sie ist grundsätzlich an die Erwerbstätigkeit gebunden, auch Familienangehörige oder Lebenspartner können mitversichert sein. Spezielle Regelungen gibt es für Pensionisten und Arbeitslose. Außerdem ist eine Selbstversicherung möglich. Rund 98 Prozent der in Österreich lebenden Menschen sind durch eine Krankenversicherung geschützt. Rund ein Drittel der Österreicher verfügt darüber hinaus über eine private Zusatzversicherung.
Das Prinzip der Selbstverwaltung besagt, dass der Staat die Aufgaben der Gesundheitsversorgung an dafür eigens geschaffene Körperschaften delegiert. In Österreich ist das das Sozialversicherungssystem. Die Krankenversicherung wird von den Krankenkassen getragen, die Verträge mit Ärzten, den sogenannten Kassen- oder Vertragsärzten, abschließen. Die medizinischen Leistungen von Kassenärzten sind für die Patienten prinzipiell kostenlos, die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Sozialversicherungsträger und Arzt. Darüber hinaus gibt es Leistungen, die die Krankenkassen nicht übernehmen.
Dazu zählen unter anderem Medikamente, die nicht im Heilmittelverzeichnis des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger enthalten sind, zusätzliche Leistungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung und Leistungen von Privatärzten sowie Wahlärzten, wenn im gleichen Quartal ein Kassenarzt oder anderer Wahlarzt des gleichen Fachgebiets besucht wurde.
Wahlärzte schließen, im Gegensatz zu den Kassenärzten, keinen Vertrag mit Krankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern ab. Sie verrechnen die ärztlichen Leistungen direkt mit dem Patienten. Die Honorare richten sich nach keinem vorgegebenen Tarif, sondern werden frei bestimmt. Krankenversicherte, die einen Wahlarzt aufsuchen, haben jedoch Anspruch auf Ersatz der ausgestellten Honorarnote.
Übersicht der Kranken-
kassen im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger:
- 9 Gebietskrankenkassen, pro Bundesland eine Gebietskrankenkasse: BGKK, KGKK, NÖGKK, OÖGKK, SGKK, STGKK, TGKK, VGKK und WGKK
- 6 Betriebskrankenkassen: Austria Tabak, Kapfenberg, Mondi Business Paper, Voestalpine, Bahnsysteme der Wiener Verkehrsbetriebe, Zeltweg
- Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA d. Gew. W.)
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
Kassenarzt: Der Kassenarzt (auch: Vertragsarzt) ist freiberuflich tätig und im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung sozialversicherter Patienten zugelassen. Kassenärzte ordinieren alleine, in Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften, Teilgemeinschaftspraxen
oder auch freiberuflich in medizinischen Zentren.
Privatarzt: Privatärzte sind Ärzte, bei denen der Patient keinen Anspruch auf eine Kostenrückerstattung hat. Es handelt sich hierbei um Kassenärzte, die zusätzlich eine eigene Privatordination führen. Diese kann räumlich getrennt oder aber auch in den Räumlichkeiten der Kassenordination etabliert sein.
Wahlarzt: Wahlärzte sind Ärzte, die keinen Vertrag mit einem Sozialversicherungsträger abgeschlossen haben. Der Wahlarzt ist freiberuflich tätig und verrechnet seine medizinische Leistung direkt mit dem Patienten über ein Privathonorar.
Unter der Vorlage der Originalhonorarnote, Zahlbestätigung und Bankverbindung des Patienten kommen die Krankenkassen für 80 Prozent der Behandlungskosten auf, die ein Kassenarzt für die gleiche Leistung verlangen würde. Die restlichen 20 Prozent behalten sich die Sozialversicherungsträger für den erhöhten Aufwand bei der Abrechnung mit Wahlärzten ein. Außerdem gibt es „limitierte Lösungen” der Krankenkassen, für die weniger als 80 Prozent der Kosten rückerstattet werden. Einzig die Krankenkassenfürsorgeanstalten (KFA) erstatten bei Wahlärzten den vollen Kassentarif.
Privatärzte sind eine Mischform aus Kassen- und Wahlärzten. Dabei handelt es sich um Kassenärzte, die zusätzlich medizinische Leistungen in einer Privatordination anbieten. Für diese Leistungen besteht für den Patienten kein Recht auf Kostenrückerstattung – auch nicht für Leistungen, die Leistungen im Sinne der Krankenkassen sind. Auch Privatärzte gestalten ihre Honorare frei.