
Privatversicherung: Vielfalt in der Sonderklaasse/Flickr Valentine Svensson
Privatversicherung: zwischen Glauben & Gesetz
Sowohl Tarifvielfalt als auch Leistungsunterschiede sind bei der Privatversicherung groß. In Österreich basiert die Krankenversicherung auf zwei einander ergänzenden Säulen: auf der gesetzlichen Sozialversicherung und der privaten, auf freiwilliger Basis beruhenden Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt als Pflichtversicherung die gesundheitliche Grundversorgung. Damit haben die meisten Menschen – im gesetzlich vorgegebenen Rahmen – Anspruch auf eine Reihe […]Privatversicherung: Die Tarifvielfalt ist groß, die Unterschiede bei den Leistungen sind es auch. Das breite Spektrum an Angeboten ist schwer zu überblicken. In Österreich gibt es rund eine Million Sonderklasse-Verträge.
Sowohl Tarifvielfalt als auch Leistungsunterschiede sind bei der Privatversicherung groß. In Österreich basiert die Krankenversicherung auf zwei einander ergänzenden Säulen: auf der gesetzlichen Sozialversicherung und der privaten, auf freiwilliger Basis beruhenden Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt als Pflichtversicherung die gesundheitliche Grundversorgung. Damit haben die meisten Menschen – im gesetzlich vorgegebenen Rahmen – Anspruch auf eine Reihe von Leistungen. Das Leistungsspektrum ist klar abgesteckt (Quelle: Der Versicherungsverband Österreich VVO). Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für die Behandlung wegen Krankheit und Unfällen jeglicher Art und erbringt Sachleistungen (Krankenbehandlung ist die ärztliche Hilfe bei Vertragsärzten), Spitalspflege, falls erforderlich auch den Transport vom und zum Spital, medizinische Hauskrankenpflege, Mutterschaft (Pflege in einem Spital und einem Entbindungsheim), Zahnbehandlung, Zahnersatz, Gesundenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Rehabilitationsmaßnahmen und Geldleistungen in Form des Krankengeldes, wenn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, oder halbes Krankengeld bei halber Lohnfortzahlung. Dieser Leistungsumfang ist, international gesehen, sehr hoch.
„Werbeversprechen haben Einzug gehalten in die spröde Versicherungswelt.“
Komplementärer Partner ist die private Krankenversicherung. Sie bringt zusätzliche Leistungen und Annehmlichkeiten, je nach Art und Umfang des gewählten Versicherungspakets und abhängig von der Höhe der zu zahlenden Prämien. Beispielsweise umfasst sie die Inanspruchnahme von Ärzten, die in keinem Vertragsverhältnis mit dem zuständigen Versicherungsträger der gesetzlichen Sozialversicherung stehen, oder die Abdeckung der Kosten eines erhöhten Komforts in der Sonderklasse des jeweiligen Krankenhauses oder in einem Privatspital. Genau an diesem Punkt beginnen die Unklarheiten. Denn es herrscht unter den Privatversicherten der weit verbreitete Glaube: „Wenn ich schon mehr für meine Krankenversicherung zahle, habe ich doch Anspruch auf eine bessere Versorgung.“ Leider nein, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erklärt: „Viele Privatversicherte schließen ihre Polizzen offenbar mit der festen Meinung ab, sich Vorteile im medizinischen Bereich zu erkaufen.“ Dem ist nicht so. Die Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sieht vor, dass sich der Unterschied zwischen Sonderklasse und allgemeiner Gebührenklasse alleine auf die Unterbringung im Krankenhaus und die Möglichkeit, sich vom Arzt der Wahl behandeln zu lassen, beschränken muss.
Acht große Anbieter von Krankenzusatzversicherungen gibt es in Österreich: Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Generali Versicherung AG, Merkur Versicherung Aktiengesellschaft, MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Uniqa, Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group, Wüstenrot Versicherungs-AG. Nach Angabe des Versicherungsverbandes Österreich VVO sind mehr als eine Million Österreicher sonderklasseversichert, das sind rund 12% der Bevölkerung. Eine weitere halbe Million (etwa weitere 6%) verfügt über einen eingegrenzten Versicherungsschutz. Diese Zahlen belegen, dass die private Krankenversicherung einen hohen Stellenwert in Österreich einnimmt. Mag. Dagmar Hauser, Pressesprecherin der VVO, zu den Facts: „Für 2012 weist die private Krankenversicherung ein Plus von 3,4 Prozent mit einem Gesamtprämienvolumen von 1,75 Milliarden Euro auf. Die Leistungen nahmen um 3,2 Prozent auf 1,1 Milliarden Euro zu. Eine erste Prognose weist für die Krankenversicherung 2013 ein Wachstum von rund 3,2 Prozent auf Gesamtprämien von 1,8 Milliarden Euro aus.“
Jeder dieser 1,5 Millionen Privatzusatzversicherten wendet einen Teil seines Einkommens für die gesundheitliche Eigenvorsorge auf. Er darf dafür auch Gegenleistungen erwarten. Doch welche Polizze ist die beste? Diese Frage ist kaum zu beantworten. Das Spektrum an Angeboten privater Zusatzkrankenversicherungen ist zu weit. Der Vergleich für den Patienten schwer bis unmöglich. Denn nicht nur die Prämien, sondern auch der Leistungsumfang variiert. Das Gesetz gibt lediglich den Rahmen vor. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen grob gesagt jene Kosten oder Mehrkosten, die die staatlichen Versicherungsträger (und die betrieblichen Vorsorgeversicherungen) nicht übernehmen. Nach den Hochglanzprospekten der Versicherungsanstalten darf’s dann gerne auch mal etwas mehr sein.
Manche Versicherer versprechen mehr, als sie dürften. Der „Konsument“ (2/2012) machte einen Versicherungscheck und titelt schlichtweg „Zusatzkrankenversicherungen – Verkürzte Wahrheit“. Kurzum: Werbeversprechen haben Einzug gehalten in die spröde Versicherungswelt. Manchmal verschönen und behübschen sie das angebotene Leistungsspektrum. Und manchmal schießen sie über das Ziel hinaus. Die Konsumentenschützer warnen: „Sie verleiten den Patienten zur Annahme, dass der Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung eine bessere und schnellere Behandlung mit sich bringt. Und den Weg frei gibt zur Zwei-Klassen-Medizin.“
Damit Sie bei Interesse an einer privaten Zusatzkrankenversicherung nicht in die Erwartungsfalle tappen, gibt es hier ein Resümee:
- Wer eine Zusatz- oder Sonderklasseversicherung abschließt, erwirbt damit die sogenannte „Hotelkomponente“. Damit sind Vorteile bei der Unterbringung im Spital (Zimmer, Verpflegung) gemeint. Darüber hinaus besteht das Recht auf freie Arztwahl.
- Eine Zusatzkrankenversicherung hat nach dem ASVG keinen Einfluss auf die Qualität der medizinischen Versorgung. Diese muss für alle Patienten gleich sein.
- Verkürzte Wartezeiten für Operationstermine für privat zusatzversicherte Patienten entbehren jeder gesetzlichen Grundlage.
- Grundsätzlich lohnt es sich, verschiedene Angebote einzuholen. Die Leistungen der Assekuranzen sind sehr unterschiedlich, die Tarife sind es auch. Die Prämien für Männer und Frauen variieren ebenso (Männer zahlen in aller Regel weniger, Frauen mehr). Die Tarifspannen der Versicherungen sind breit. Je älter der Betroffene ist, desto teurer wird es für diesen. Die Versicherungen bieten Tarife mit oder ohne Selbstbehalt an. Verträge mit Selbstbehalt sind günstiger als solche ohne. Die Unternehmen passen die Prämien ihrer Kunden laufend an. In einem Beratungsgespräch empfiehlt es sich daher, genau nachzufragen. Schließt ein Kunde einen Vertrag ab, ist es wichtig, die wahre Krankengeschichte vorzulegen. Im Ernstfall kann sich die Versicherung schadlos halten – sie zahlt nicht. Der Anbieter hat in diesem Fall zudem die Möglichkeit, den Vertrag von sich aus zu kündigen.