Vater klagt Kinderwunschzentrum für Unterhaltszahlung

Der Mann hatte in seiner Klage der Klinik vorgeworfen, die Unterschrift unter Einverständniserklärungen nicht geprüft zu haben. Tatsächlich habe nämlich seine damalige Frau die Unterschriften gefälscht. Insgesamt viermal. Der zeugungsunfähige Mann hatte noch zu Beginn der Behandlung im Juli 2008 sein Einverständnis zu einer künstlichen Befruchtung seiner Frau mit Fremdsamen erklärt. Im Laufe der Zeit […]

Ein Hamburger Kinderwunschzentrum muss keinen Unterhalt für ein Mädchen zahlen, das aus einer künstlichen Befruchtung hervorgegangen ist, hat das Landgericht Hamburg entschieden. Wie die deutsche Tageszeitung Die Welt berichtet, war ein Mann bei der Behandlung zwar anwesend, will aber nicht einverstanden sein, deshalb hatte er die Klinik geklagt.

Der Mann hatte in seiner Klage der Klinik vorgeworfen, die Unterschrift unter Einverständniserklärungen nicht geprüft zu haben. Tatsächlich habe nämlich seine damalige Frau die Unterschriften gefälscht. Insgesamt viermal. Der zeugungsunfähige Mann hatte noch zu Beginn der Behandlung im Juli 2008 sein Einverständnis zu einer künstlichen Befruchtung seiner Frau mit Fremdsamen erklärt. Im Laufe der Zeit gab es rund zehn Behandlungen, bei der Letzten im März 2010 war der Mann auch selbst anwesend. Das Mädchen kam dann im Dezember zur Welt, der Mann zahlt seitdem seiner inzwischen geschiedenen Frau freiwillig monatlich 500 Euro Unterhalt für das Kind.

Nach mehreren Befruchtungsversuche habe der Mann seiner Frau gesagt, dass er mit weiteren Behandlungen nicht einverstanden sei, er hat aber seine ursprüngliche Einverständniserklärung nie zurückgezogen. Die Frau hat zwar die Formulare der Klinik mit seinem Namen unterschrieben, es sei aber strittig, ob sie es mit Einverständnis des Mannes getan habe, zitiert die Tageszeitung Die Welt das Urteil.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, der Mann und sein Anwalt werden auf jeden Fall in Berufung gehen. Mittlerweile haben sich auch weitere Männer gemeldet, da ihre Partnerinnen auch Unterschriften gefälscht haben, um so weitere Befruchtungsversuche zu ermöglichen. Die Männer müssten nun Unterhalt für die Kinder zahlen. Für die Gerichte heißt es also: Fortsetzung folgt.

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